Bestattung & Geld

Sterbegeld­versicherung

Eine Bestattung kostet schnell einen fünfstelligen Betrag — und seit 2004 zahlt dafür keine Krankenkasse mehr einen Cent. Eine Sterbegeldversicherung stellt sicher, dass dieses Geld da ist, wenn es gebraucht wird. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt vor allem an Ihrem Alter — wir rechnen es ehrlich vor.

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Unverbindlich und ohne Gesundheitsfragen im ersten Schritt. Der Rechner ist eine Orientierung, keine Finanzberatung.

Seit 2004 sind Bestattungskosten Privatsache

Bis 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld als Zuschuss zur Bestattung. Zum 1. Januar 2004 wurde es ersatzlos gestrichen. Seitdem gilt: Die Kosten tragen die Erben (§ 1968 BGB) — im Zweifel Menschen, die gerade trauern und die Summe nicht auf der hohen Kante haben.

Je nach Region und Wünschen liegt eine Bestattung mit Grabstein und Grabnutzung häufig zwischen fünf- und fünfzehntausend Euro. Wer verhindern will, dass die eigene Familie diese Rechnung schultern muss, hat drei Wege: gezielt zurücklegen, eine Bestattungsvorsorge mit zweckgebundenem Treuhandgeld — oder eine Sterbegeldversicherung. Alle drei sind legitim; welcher passt, hängt an Alter, Gesundheit und Disziplin beim Sparen.

2004

strichen die Krankenkassen das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos. Seitdem ist die Bestattung komplett privat zu zahlen.

§ 1968 BGB

macht die Erben zu Kostenträgern — die Rechnung trifft die Familie, nicht „den Staat".

5.000–15.000 €

kostet eine Bestattung je nach Ort und Umfang — Grabstein und jahrzehntelange Grabpflege nicht immer eingerechnet.

Was eine Sterbegeldversicherung ist — und was sie nicht ist

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall: Sie zahlen monatliche Beiträge, im Todesfall erhalten die Begünstigten die vereinbarte Summe — typisch sind 5.000 bis 15.000 Euro, gedacht für die Bestattung. Meist gibt es keine Gesundheitsprüfung, dafür eine Wartezeit von etwa 18 bis 36 Monaten, in der bei Tod nur die Beiträge zurückfließen.

Die ehrliche Kehrseite: Wer spät einsteigt, zahlt unter Umständen über die Jahre mehr ein, als die Versicherung auszahlt — genau dafür stehen Sterbegeldversicherungen bei Verbraucherzentralen in der Kritik. Als Faustregel gilt: Je früher der Abschluss, desto eher rechnet er sich; ab Mitte siebzig ist gezieltes Zurücklegen oder eine Treuhand-Vorsorge oft der bessere Weg. Unser Rechner zeigt Ihnen die Gesamtbeitragssumme neben der Versicherungssumme — damit Sie das selbst sehen, bevor Sie unterschreiben.

Ein Vorteil bleibt in jedem Alter: Das Geld ist zweckgebunden sofort da — auch wenn das Erbe noch beim Nachlassgericht liegt und die Konten gesperrt sind.

Für wen sie gedacht ist — und für wen eher nicht

Wer niemandem zur Last fallen will

Das klassische Motiv — und ein berechtigtes: Die Auszahlung erreicht die Familie schnell und zweckgebunden, unabhängig vom Erbe.

Eher nicht: Hochbetagte Neueinsteiger

Ab Mitte siebzig übersteigt die Beitragssumme oft die Versicherungssumme. Dann sind Treuhand-Vorsorge oder ein Sperrkonto ehrlicher — wir sagen Ihnen das auch im Rechner.

So gehen Sie vor

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung überhaupt?

Ehrliche Antwort: Es kommt auf das Eintrittsalter an. Zwischen 40 und 65 meist ja; ab Mitte siebzig zahlen Sie oft mehr ein, als herauskommt — dann sind Treuhand-Vorsorge oder Rücklagen die bessere Wahl. Unser Rechner zeigt die Gesamtbeitragssumme offen an, damit Sie es selbst beurteilen können.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Bei den meisten Tarifen nein — dafür gilt eine Wartezeit von etwa 18 bis 36 Monaten, in der nur die eingezahlten Beiträge erstattet werden. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit in der Regel.

Was sind die Alternativen?

Gezieltes Zurücklegen (flexibel, aber ungeschützt), ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto (zweckgebunden und insolvenzfest) oder eine Risikolebensversicherung (deutlich höhere Summen, aber mit Gesundheitsprüfung und Laufzeitende). Für viele ist die Kombination aus Vorsorgevertrag und kleiner Police der runde Weg.

Ist das Geld vor dem Sozialamt sicher?

Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge wird von den Sozialbehörden nach ständiger Rechtsprechung als geschütztes Vermögen anerkannt — anders als freies Sparguthaben. Wer Pflegekosten fürchtet, sollte die Zweckbindung ernst nehmen.

Bekommt die Familie das Geld schnell?

Ja — das ist die eigentliche Stärke: Die Auszahlung geht direkt an die Begünstigten, unabhängig von Erbschein und Kontosperren. Meist reicht die Sterbeurkunde.

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Unverbindlich und ohne Gesundheitsfragen im ersten Schritt. Der Rechner ist eine Orientierung, keine Finanzberatung.

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