Digitaler Nachlass
Ihr halbes Leben liegt hinter Passwörtern: E-Mail, Banking, Fotos, Verträge, Abos. Rechtlich erben Ihre Angehörigen das alles — praktisch stehen sie vor verschlossenen Türen, wenn niemand weiß, was es gibt und wie man hineinkommt.
Der Notfalltresor bewahrt alles verschlüsselt auf — im Ernstfall gezielt zugänglich für die Menschen, die Sie bestimmen.
Vererbbar ist alles — auffindbar fast nichts
Der Bundesgerichtshof hat 2018 im Facebook-Urteil klargestellt: Digitale Konten gehören zum Erbe wie Briefe und Tagebücher — der Nutzungsvertrag geht auf die Erben über (III ZR 183/17). Das Recht ist also geklärt. Das Problem ist die Praxis: Die Erben wissen nicht, welche Konten existieren, bei welchem Anbieter, unter welcher E-Mail-Adresse — und der Weg über Support-Hotlines und Sterbeurkunden-Uploads dauert bei jedem einzelnen Anbieter Wochen.
Dazu läuft die Uhr doppelt: Kostenpflichtige Abos buchen weiter ab, bis jemand kündigt. Und unwiederbringliches — die Fotos in der Cloud, die Nachrichten, die Domain — kann bei Inaktivität gelöscht werden, bevor überhaupt jemand vom Konto wusste.
das BGH-Facebook-Urteil: Digitale Konten sind vererbbar wie Briefe — der Vertrag geht auf die Erben über.
Online-Konten sammelt ein digitales Leben — von E-Mail über Banking bis zum Bonusprogramm. Die wenigsten stehen auf irgendeiner Liste.
kostet es, bei Google und Apple einen Nachlasskontakt zu benennen — die eingebauten Werkzeuge nutzt kaum jemand.
Was zum digitalen Nachlass gehört
Alles mit Login: E-Mail-Konten (der Schlüssel zu fast allem anderen), Online-Banking und Zahlungsdienste, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten, Streaming- und Software-Abos, Online-Shops, Krypto-Wallets, Domains und Webseiten — und zunehmend auch berufliche Werkzeuge.
Regeln heißt zweierlei: erstens festhalten, was existiert (ein Konten-Inventar), und zweitens bestimmen, was damit geschehen soll — löschen, weiterführen, an eine bestimmte Person übergeben. Für den Zugang gilt eine wichtige Warnung: Passwörter gehören nicht ins Testament. Das Testament wird im Eröffnungsverfahren für alle Beteiligten lesbar — Zugangsdaten gehören an einen sicheren, getrennten Ort, auf den das Testament nur verweist.
Die großen Anbieter haben eigene Vorsorge-Werkzeuge, die kaum jemand kennt: Google (Kontoinaktivität-Manager), Apple und Facebook (Nachlasskontakt). Sie kosten nichts und wirken sofort — unabhängig von allen Dokumenten.
Für wen das dringend ist
Praktisch jeden mit Smartphone
Wer E-Mail, Banking und Fotos digital führt, hinterlässt ohne Regelung ein verschlossenes Archiv seines Lebens.
Selbstständige und Kreative
Domains, Kundenkonten, Bezahldienste, Social-Media-Kanäle — hier hängt Geld und Reputation am Zugang.
Krypto- und Depot-Besitzer
Ohne Seed-Phrase oder Zugangsweg ist ein Wallet unwiederbringlich verloren — hier ist Vorsorge buchstäblich Geld.
Familien mit Foto-Clouds
Die Bilder der Kinder liegen oft nur noch in einer Cloud. Löscht der Anbieter das inaktive Konto, sind sie weg.
So gehen Sie vor
Konten-Inventar anlegen
Alle Konten auflisten: Anbieter, Benutzername, hinterlegte E-Mail. Die Kontoauszüge und der E-Mail-Posteingang sind die beste Gedächtnisstütze.
Je Konto entscheiden
Löschen, weiterführen oder übergeben? Bei Erinnerungsstücken (Fotos!) auch: vorher sichern.
Zugänge sicher hinterlegen
Passwortmanager mit Notfallkontakt oder verschlüsselter Tresor — niemals ins Testament selbst, das wird bei der Eröffnung für alle Beteiligten lesbar.
Anbieter-Werkzeuge aktivieren
Google Kontoinaktivität-Manager, Apple- und Facebook-Nachlasskontakt: zwei Minuten pro Dienst, sofort wirksam.
Eine Person bevollmächtigen
Eine Vollmacht, die ausdrücklich digitale Konten umfasst und über den Tod hinaus gilt, erspart den Erben den Behördenweg bei jedem einzelnen Anbieter.
Im Testament verweisen
Ein Satz genügt: wer den digitalen Nachlass erhält und wo das Inventar liegt. Der Verweis gehört ins Testament — die Passwörter nicht.
Häufige Fragen
Erben meine Angehörigen meine Konten automatisch?
Rechtlich ja — seit dem BGH-Facebook-Urteil (III ZR 183/17) gehen Nutzungsverträge auf die Erben über. Praktisch müssen sie jedes Konto einzeln finden und sich gegenüber jedem Anbieter legitimieren. Ohne Inventar und Zugangsregelung dauert das Monate.
Warum gehören Passwörter nicht ins Testament?
Das Testament wird nach dem Tod eröffnet und ist für alle Beteiligten einsehbar — auch für enterbte Verwandte. Passwörter gehören an einen sicheren, getrennten Ort (Passwortmanager, verschlüsselter Tresor); das Testament verweist nur darauf.
Was passiert mit meinen Cloud-Fotos?
Ohne Regelung: je nach Anbieter Löschung bei längerer Inaktivität — teils bevor die Familie vom Konto weiß. Google- und Apple-Nachlassfunktionen verhindern genau das; zusätzlich hilft eine lokale Sicherung der wichtigsten Alben.
Was ist mit laufenden Abos?
Sie vererben sich und buchen weiter ab, bis jemand kündigt. Der Abmeldeservice führt die Erben durch die großen Anbieter — mit dem Inventar aus Ihrer Vorsorge geht das in einem Nachmittag statt in Wochen.
Und Kryptowährungen?
Der härteste Fall: Ohne Seed-Phrase gibt es keinen Support und keine Sterbeurkunde, die hilft — das Wallet ist endgültig verloren. Die Phrase gehört physisch und sicher verwahrt, mit klarer Anweisung, wer sie im Ernstfall erhält.
Digitalen Nachlass im Notfalltresor festhalten
Der Notfalltresor bewahrt alles verschlüsselt auf — im Ernstfall gezielt zugänglich für die Menschen, die Sie bestimmen.
Digitalen Nachlass im Notfalltresor festhalten