Wenn es passiert ist

Die ersten 72 Stunden

Jemand ist gestorben, und alles fühlt sich gleichzeitig dringend an. Ist es nicht. Dieser Leitfaden sortiert die ersten Tage: das Wenige, das jetzt sein muss — und das Viele, das warten darf.

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Ein paar Fragen, dann erhalten Sie Ihre persönliche Liste — was bei Ihnen ansteht, in der richtigen Reihenfolge.

Das Wichtigste zuerst: Sie müssen fast nichts sofort

In den ersten Stunden gibt es genau zwei notwendige Anrufe: der Arzt, der den Tod feststellt, und — wenn Sie so weit sind — ein Bestattungshaus. Alles andere hat Zeit. Niemand verliert Ansprüche, weil er am Todestag keine Versicherung informiert hat; mit einer Ausnahme, und die steht weiter unten.

Trotzdem hilft Ordnung. Es gibt einige Fristen in den ersten Tagen, und es gibt viele Aufgaben, die sich leichter tragen, wenn man sie der Reihe nach sieht statt alle auf einmal. Genau dafür ist diese Seite da.

2 Anrufe

sind am Anfang wirklich nötig: der Arzt für die Todesbescheinigung, dann das Bestattungshaus.

48 Stunden

ist die eine harte Frist: Bei einem Unfalltod verlangen private Unfallversicherungen eine sofortige Meldung — ein Anruf genügt und wahrt die Frist.

5–7

Sterbeurkunden im Original brauchen die meisten Familien — gleich zusammen bestellen ist deutlich günstiger als nachbestellen.

Was in den ersten Tagen geschieht

Zuerst stellt ein Arzt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus — zu Hause rufen Sie dazu den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), im Krankenhaus oder Pflegeheim geschieht es dort. Danach darf das Bestattungshaus die Überführung übernehmen; bis dahin dürfen Sie sich Zeit nehmen, Abschied zu nehmen.

Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Das klingt nach einer Frist für Sie — ist es in der Praxis aber nicht: Das Bestattungshaus übernimmt diese Anzeige üblicherweise und bestellt dabei auch die Sterbeurkunden. Sie brauchen dafür Dokumente des Verstorbenen: Personalausweis, Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Eheurkunde.

Alles Weitere — Verträge, Konten, Abonnements, Wohnung — hat Wochen Zeit und gehört nicht in die ersten Tage. Wenn Sie so weit sind, führt Sie unser Abmeldeservice da durch.

Dieser Leitfaden ist für Sie, wenn …

… Sie von weiter weg organisieren

Vieles geht telefonisch und schriftlich. Der Check zeigt, was Anwesenheit braucht und was nicht.

… Sie jemanden begleiten

Oft hilft am meisten, wer den Überblick hält, während die Nächsten trauern.

So gehen Sie vor

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Bestattung stattfinden?

Das regelt Landesrecht und ist von Land zu Land verschieden — zwischen wenigen Tagen und deutlich längeren Fristen. Ihr Bestattungshaus kennt die Fristen Ihres Bundeslands und behält sie für Sie im Blick.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Meist fünf bis sieben Originale: für die Bestattung, das Nachlassgericht, die Rentenversicherung und je eine pro Bank und Versicherung. Banken und Versicherer geben Originale in der Regel zurück. Gleichzeitig bestellte Exemplare sind deutlich günstiger als Nachbestellungen.

Muss ich selbst zum Standesamt?

In der Regel nicht. Die Anzeige des Sterbefalls (spätestens am dritten Werktag, § 28 PStG) übernimmt üblicherweise das Bestattungshaus — samt Bestellung der Sterbeurkunden.

Woher weiß ich, ob es eine Bestattungsvorsorge gab?

Fragen Sie früh danach — in Unterlagen, bei der Bank, beim örtlichen Bestatter. Bei einem Vorsorgevertrag ist die Bestattung oft festgelegt und das Geld zweckgebunden hinterlegt; es wird gegen Sterbeurkunde und Rechnung ausgezahlt.

Wer muss die Bestattung bezahlen?

Die Kosten tragen die Erben (§ 1968 BGB). Reicht der Nachlass nicht und ist die Zahlung unzumutbar, kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen (§ 74 SGB XII).

Was ist mit Arbeitgeber, Krankenkasse, Rente?

Wichtig, aber nicht taggleich. Arbeitgeber zeitnah informieren; die Krankenkasse erfährt es über die Sterbeurkunde; für die Rente gilt: Anträge der Hinterbliebenenrente können in Ruhe folgen. Unser Abmeldeservice sortiert das alles nach Dringlichkeit.

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