Wer erbt wie viel?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — und die überrascht viele. Sehen Sie in Sekunden, wer welchen Anteil erhält und wie hoch der Pflichtteil ist.
Verheiratet / eingetragene Partnerschaft?
Häufige Fragen zur Erbfolge
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen — Kindern, dem Ehepartner, unter Umständen den Eltern — einen Mindestanteil, selbst wenn ein Testament sie enterbt. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
Wie wirkt der Güterstand auf das Erbe des Ehepartners?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehepartners pauschal um ein Viertel als Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB). Bei Gütertrennung gibt es diese Erhöhung nicht — dort erben Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen, der Ehepartner aber mindestens ein Viertel.
Kann ich jemanden ganz enterben?
Per Testament bestimmen Sie frei, wer Erbe wird. Nahe Angehörige behalten aber ihren Pflichtteil; ihn ganz zu entziehen ist nur in engen Ausnahmefällen möglich (§ 2333 BGB). Enterben heißt daher meist: nur den Pflichtteil statt des vollen Erbteils.
Was passiert ohne Testament und ohne Verwandte?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge über immer entferntere Verwandte. Gibt es niemanden mehr, erbt der Staat (Fiskuserbrecht, § 1936 BGB). Ein unverheirateter Partner erbt gesetzlich nichts — hier hilft nur ein Testament.
Die gesetzliche Erbfolge passt selten genau
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was bekommt — und vermeiden Streit und unnötige Steuer. Wie es rechtssicher geht, lesen Sie im Ratgeber.