Was bleibt vom Erbe?
Wer erbt, zahlt oft Steuer — aber jeder hat einen Freibetrag, und der hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Sehen Sie in Sekunden, wie viel bleibt.
Frühere Schenkungen zehren am Freibetrag (§ 14 ErbStG). 0 lassen, wenn es keine gab.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Der persönliche Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden aber zusammengerechnet — sie zehren am selben Freibetrag (§ 14 ErbStG).
Gibt es neben dem Freibetrag weitere Vergünstigungen?
Ja. Ehepartner und Kinder haben zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG: Ehegatte 256.000 €, Kinder altersabhängig), der jedoch um steuerfreie Versorgungsbezüge wie eine Witwenrente gekürzt wird. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter Bedingungen ganz steuerfrei bleiben. Diese Posten bildet der Rechner nicht ab.
Wird das ganze Erbe versteuert?
Nein. Versteuert wird nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt — der steuerpflichtige Erwerb. Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Schulden, Bestattungskosten) mindern den Erwerb zusätzlich.
Wie kann ich die Erbschaftsteuer senken?
Vor allem durch rechtzeitiges Verschenken über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume, durch ein durchdachtes Testament und durch das Ausnutzen der Freibeträge mehrerer Beschenkter. Das ist keine Steuerberatung — lassen Sie sich individuell beraten.
Steuer legal senken — mit rechtzeitiger Regelung
Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen, und ein durchdachtes Testament kann die Steuerlast der Erben deutlich senken. Wie Sie vorsorgen, lesen Sie im Ratgeber.