Bestattung finanzieren

Wie Sie eine Bestattung absichern

Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr — die Kosten einer Bestattung tragen heute die Angehörigen. Damit sie darauf nicht sitzen bleiben, lohnt sich Vorsorge. Hier stehen die vier Wege nebeneinander.

Bestattungsvorsorgevertrag (Treuhand)

oft die günstigste

Ein Einmalbetrag liegt zweckgebunden auf einem Treuhandkonto — reserviert für Ihre Bestattung.

Für wen: Wer eine Summe zurücklegen kann und klare Zweckbindung möchte

  • Als Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt
  • Wünsche direkt mit dem Bestatter festgehalten
  • Oft günstiger als eine Versicherung
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Einmalbetrag nötig
  • An das gewählte Bestattungshaus gebunden
  • Kontogebühren möglich
Schutz als Schonvermögen →

Sterbegeldversicherung

Sie zahlen monatliche Beiträge; im Todesfall wird die vereinbarte Summe ausgezahlt.

Für wen: Wer lieber in kleinen Raten statt auf einmal vorsorgt

  • Keine große Einmalzahlung nötig
  • Im Todesfall die volle Summe — auch bei kurzer Laufzeit
  • Nicht an einen bestimmten Bestatter gebunden
  • Über die Laufzeit oft teurer als Erspartes
  • Gesundheitsfragen und Wartezeiten möglich
  • Verwaltungskosten

Eigene Rücklage

Geld auf dem Sparbuch „für später" — ohne Vertrag und ohne Zweckbindung.

Für wen: Wer flexibel bleiben und sich nicht binden möchte

  • Volle Flexibilität
  • Kein Vertrag, keine Gesundheitsfragen
  • Nicht sicher für die Bestattung reserviert
  • Bei Sozialhilfe/Bürgergeld nicht geschützt — muss aufgebraucht werden
  • Erben kommen erst nach Klärung an das Geld
Warum die Rücklage nicht geschützt ist →

Sozialbestattung

Können die Kostenpflichtigen nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII).

Für wen: Wenn niemand die Bestattung aus eigenen Mitteln tragen kann

  • Sichert eine würdige Basis-Bestattung
  • Kein Vorab-Sparen nötig
  • Nur „erforderliche", einfache Kosten
  • Antrag und Bedürftigkeitsprüfung beim Sozialamt
  • Kein Raum für Zusatzwünsche

Welcher Weg passt?

  • Sie können einen Betrag auf einmal zurücklegen? Dann ist der Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto meist die günstigste und sicherste Wahl.
  • Sie möchten lieber monatlich vorsorgen? Dann kann eine Sterbegeldversicherung passen — achten Sie auf Gesundheitsfragen und Gesamtkosten.
  • Sie beziehen Sozialleistungen oder rechnen damit? Achten Sie auf die Zweckbindung, damit Ihre Vorsorge als Schonvermögen geschützt bleibt.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und keine Finanz-, Versicherungs- oder Rechtsberatung. Welcher Weg für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — lassen Sie sich unabhängig beraten. Rechtsstand 2026. Quellen: § 74 SGB XII, § 90 SGB XII, Verbraucher- und Fachportale (u. a. bestatter.de).