Wenn es passiert ist

Abmeldeservice

Nach einer Bestattung bleiben Dutzende Verträge übrig: Strom, Telefon, Versicherungen, Vereine, Streaming. Der Abmeldeservice geht sie mit Ihnen durch, sortiert nach Dringlichkeit und erzeugt fertige Schreiben — Sie müssen nur noch unterschreiben.

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Geführt durch alle Vertragsarten, mit über 500 hinterlegten Anbietern. Ausfüllen kostenlos, alle Schreiben als PDF für 9,90 € — Postversand 2,90 € je Brief.

Warum das mehr ist als Papierkram

Ein durchschnittlicher Haushalt hat weit über zwanzig laufende Verträge — und jeder bucht weiter ab, bis jemand kündigt. Das summiert sich schnell auf mehrere hundert Euro, die vom Konto eines Menschen abgehen, der nicht mehr lebt. Gleichzeitig verstecken sich zwischen den Verträgen Ansprüche, die den Hinterbliebenen zustehen: Lebensversicherungen, Sterbegeld, Beitragsrückerstattungen.

Und es gibt Reihenfolgen, die zählen. Eine private Unfallversicherung verlangt bei Unfalltod die Meldung binnen 48 Stunden — wer erst den Papierweg sucht, verliert womöglich den ganzen Anspruch, obwohl ein Anruf genügt hätte. Die Wohnung wiederum verträgt keine Hektik, aber auch kein Vergessen: Für die außerordentliche Kündigung bleibt nach Kenntnis vom Tod ein Monat Zeit.

20+

laufende Verträge hat ein durchschnittlicher Haushalt — jeder bucht weiter ab, bis gekündigt wird.

48 Std.

Meldefrist vieler Unfallversicherungen bei Unfalltod. Ein Anruf wahrt die Frist; die Unterlagen dürfen folgen.

1 Monat

nach Kenntnis vom Tod können Erben das Mietverhältnis außerordentlich kündigen — mit der gesetzlichen Frist (§ 580 BGB).

Wie der Abmeldeservice arbeitet

Sie gehen mit dem Assistenten die Lebensbereiche durch: Wohnen, Versicherungen, Banken, Telefon und Internet, Energie, Abonnements, Vereine, Digitales. Zu jedem Bereich fragt er, was es gab — und wo Sie unsicher sind, helfen die Kontoauszüge der letzten drei Monate: Dort taucht fast jeder Vertrag als Abbuchung auf.

Aus Ihren Angaben entsteht eine Liste, sortiert nach Dringlichkeit: zuerst, was Ansprüche sichert oder Fristen hat, dann das Kostspielige, zuletzt das Unkritische. Zu jedem Vertrag erzeugt der Assistent ein fertiges Schreiben — Kündigung, Ummeldung oder Anspruchsanmeldung — mit den richtigen Angaben und dem Hinweis auf die beigefügte Sterbeurkunde.

Nicht alles gehört gekündigt: Ein Mietvertrag geht zunächst auf Mitbewohner oder Erben über, Strom in der noch bewohnten Wohnung läuft besser weiter, und manche Versicherung schützt genau jetzt. Der Assistent unterscheidet deshalb zwischen kündigen, ummelden und behalten.

Für wen der Service gedacht ist

Bevollmächtigte

Mit einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht können Sie sofort handeln, ohne auf den Erbschein zu warten.

Wer den Überblick verloren hat

Genau dafür ist die geführte Reihenfolge da: ein Bereich nach dem anderen, nichts geht unter.

So gehen Sie vor

Häufige Fragen

Reicht eine Kopie der Sterbeurkunde?

Meistens ja — für Strom, Telefon, Abos und Vereine genügt die einfache Kopie. Banken, Versicherungen und Behörden verlangen in der Regel das Original oder eine beglaubigte Abschrift und geben es nach Bearbeitung zurück.

Was hat wirklich Frist?

Ganz vorn: die private Unfallversicherung bei Unfalltod (Meldung binnen 48 Stunden — anrufen genügt). Zeitnah: Lebens- und Sterbegeldversicherungen. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis: die außerordentliche Kündigung der Mietwohnung. Das meiste andere kostet bei Verzögerung nur Geld, keine Ansprüche.

Was passiert mit der Mietwohnung?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch: Es geht auf Mitbewohner oder Erben über (§§ 563, 564 BGB). Erben können binnen eines Monats nach Kenntnis außerordentlich kündigen, mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist (§ 580 BGB). Nichts überstürzen — aber die Monatsfrist nicht verpassen.

Darf ich als Angehöriger überhaupt kündigen?

Kündigen dürfen die Erben — oder Bevollmächtigte mit einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht. Als Nachweis genügt den meisten Anbietern die Sterbeurkunde plus ein Hinweis auf die Erbenstellung; Banken verlangen häufig Erbschein oder notarielles Testament.

Was ist mit digitalen Konten und Abos?

Streaming, Cloud, soziale Netzwerke: Auch diese Verträge vererben sich. Der Assistent führt durch die großen Anbieter; für den vollen Überblick über das digitale Erbe gibt es eine eigene Seite zum digitalen Nachlass.

Muss ich Behörden einzeln informieren?

Das Standesamt informiert über die Sterbefallanzeige bereits das Melderegister. Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt brauchen dennoch eigene Meldungen — der Assistent erzeugt sie mit.

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