Patientenverfügung
Sie legen heute fest, welche Behandlung Sie wollen und welche nicht — für den Tag, an dem Sie es nicht mehr selbst sagen können. Schriftlich, ohne Notar, in etwa zwanzig Minuten.
Schritt für Schritt. Ausfüllen und Vorschau kostenlos, das fertige PDF zum Unterschreiben für 10 €.
Warum das wichtig ist — auch wenn Sie gesund sind
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine Narkose, aus der jemand nicht aufwacht: In diesen Momenten müssen andere entscheiden, ob behandelt, operiert oder losgelassen wird. Ohne Patientenverfügung entscheiden sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen — also danach, was Sie vermutlich gewollt hätten. Das ist für Angehörige eine kaum tragbare Last, und es trifft nicht immer das, was Sie wirklich wollten.
Viele verlassen sich darauf, dass „im Ernstfall mein Partner entscheidet". Das stimmt nur eingeschränkt: Seit 2023 dürfen Ehegatten einander in Gesundheitsfragen vertreten — aber nur für höchstens sechs Monate, nur in Gesundheitsangelegenheiten, und gar nicht, wenn Sie getrennt leben (§ 1358 BGB). Danach bestellt das Gericht einen Betreuer.
regelt die Patientenverfügung — seit 2023, vorher § 1901a. Ärzte und Betreuer sind an sie gebunden.
länger dürfen Ehegatten ohne Vollmacht nicht füreinander entscheiden — und nur bei der Gesundheit (§ 1358 BGB).
Notarkosten nötig: Die Schriftform mit Ihrer Unterschrift genügt.
Was eine Patientenverfügung genau ist
Eine Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Festlegung, in welche Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe Sie einwilligen — und welche Sie untersagen. Sie gilt für Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, etwa im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz.
Entscheidend ist die Konkretheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pauschale Sätze wie „ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" zu unbestimmt sind, um zu binden (BGH, XII ZB 61/16). Wirksam wird die Verfügung, wenn sie konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen benennt: künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung — jeweils bezogen auf beschriebene Lagen wie den unumkehrbaren Sterbeprozess.
Sie können die Verfügung jederzeit formlos widerrufen — ein gesprochenes Wort genügt, solange Sie einwilligungsfähig sind.
Für wen sie gedacht ist
Jeden Erwachsenen
Einwilligungsunfähigkeit kennt kein Mindestalter — ein Unfall trifft 25-Jährige wie 85-Jährige.
Paare ohne Trauschein
Unverheiratete haben nicht einmal das Notvertretungsrecht. Ohne Dokumente sind Sie rechtlich Fremde.
Menschen mit klaren Wünschen
Wer bestimmte Behandlungen ausdrücklich will oder ausdrücklich nicht will, muss das schriftlich festhalten — sonst entscheidet der mutmaßliche Wille.
Angehörige entlasten
Die Verfügung nimmt Ihrer Familie die schwerste Entscheidung ihres Lebens ab. Das ist ihr eigentliches Geschenk.
So gehen Sie vor
Situationen bestimmen
Für welche Lagen soll die Verfügung gelten? Sterbeprozess, Endstadium einer tödlichen Krankheit, schwere Hirnschädigung, Demenz — je konkreter, desto bindender.
Behandlungen festlegen
Zu jeder Situation: Wiederbelebung ja oder nein? Künstliche Beatmung? Künstliche Ernährung? Schmerzlinderung auch dann, wenn sie das Leben verkürzen könnte?
Vertrauensperson einbinden
Sprechen Sie mit der Person, die im Ernstfall für Sie sprechen soll — am besten zusammen mit einer Vorsorgevollmacht.
Unterschreiben
Datum, Ort, eigenhändige Unterschrift. Mehr Form verlangt § 1827 BGB nicht — kein Notar, keine Zeugen.
Auffindbar aufbewahren
Eine Verfügung, die niemand findet, hilft niemandem: Hinweiskarte ins Portemonnaie, Kopie an die Vertrauensperson, Original an einem bekannten Ort.
Alle ein bis zwei Jahre bestätigen
Rechtlich gilt sie unbegrenzt — aber eine kürzlich bestätigte Verfügung überzeugt Ärzte mehr als eine von vor fünfzehn Jahren. Datum und Unterschrift genügen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Notar?
Nein. § 1827 BGB verlangt nur die Schriftform: Volljährig, einwilligungsfähig, eigenhändig unterschrieben. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht nötig.
Entscheidet nicht automatisch mein Ehepartner?
Nur eingeschränkt. Seit 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB): höchstens sechs Monate, nur Gesundheitsangelegenheiten, nicht bei Trennung. Für alles Weitere bestellt das Gericht einen Betreuer — es sei denn, es gibt eine Vorsorgevollmacht.
Reicht „keine lebensverlängernden Maßnahmen"?
Nein. Der BGH hat solche Pauschalformeln für zu unbestimmt erklärt (XII ZB 61/16). Benennen Sie konkrete Maßnahmen in konkreten Situationen — genau dabei führt Sie unser Assistent.
Wie lange ist sie gültig?
Unbegrenzt, bis Sie sie widerrufen. Empfohlen ist, sie alle ein bis zwei Jahre mit Datum und Unterschrift zu bestätigen — das erhöht ihr Gewicht im Ernstfall.
Kann ich sie ändern oder zurücknehmen?
Jederzeit und formlos, solange Sie einwilligungsfähig sind. Für Änderungen erstellen Sie am besten eine neue Fassung und vernichten die alte — zwei widersprüchliche Fassungen sind schlimmer als keine.
Was passiert ganz ohne Patientenverfügung?
Dann müssen Betreuer oder Bevollmächtigte Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln — aus früheren Äußerungen und Ihren Wertvorstellungen (§ 1827 Abs. 2 BGB). Das ist für alle Beteiligten belastend und unsicher.
Patientenverfügung jetzt erstellen
Schritt für Schritt. Ausfüllen und Vorschau kostenlos, das fertige PDF zum Unterschreiben für 10 €.
Patientenverfügung jetzt erstellen