Lexikon

Bestattungslexikon A–Z

Was bedeutet eigentlich Kolumbarium, Pflichtteil oder zweite Leichenschau? Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Bestattung, Trauer und Vorsorge — kurz und verständlich erklärt.

A

Anonyme Bestattungmehr →
Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne Namensnennung; die genaue Grabstelle bleibt den Angehörigen unbekannt. Die günstigste, aber unumkehrbare Variante.
Aschekapsel
Metallkapsel, in der die Asche nach der Einäscherung aufbewahrt wird. Sie kommt in die Schmuckurne, die beigesetzt wird.
Aufbahrung
Das öffentliche oder private Aufstellen des offenen oder geschlossenen Sarges, damit Angehörige in Ruhe Abschied nehmen können.
Aussegnung
Kurze Andacht am Sterbeort oder in der Friedhofskapelle, bevor die verstorbene Person überführt wird — ein alter Brauch, den viele Pfarrämter auf Wunsch übernehmen.

B

Baumbestattungmehr →
Beisetzung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes in einem Bestattungswald (z. B. FriedWald, RuheForst).
Beisetzung
Das Einbringen von Sarg oder Urne in die Grabstätte — der formale Kern jeder Bestattung.
Bestattungsgesetzmehr →
Bestattungsrecht ist Ländersache: Jedes Bundesland regelt Fristen, Sargpflicht, Friedhofszwang und Totenschein selbst — mit teils deutlichen Unterschieden.
Bestattungspflicht
Die gesetzliche Pflicht naher Angehöriger, für die Bestattung zu sorgen. Sie ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.
Bestattungsverfügungmehr →
Schriftliche Festlegung der eigenen Bestattungswünsche: Art, Ort, Ablauf. Sie bindet die Angehörigen und gehört NICHT ins Testament, das oft erst nach der Beisetzung geöffnet wird.
Bestattungsvorsorgemehr →
Zu Lebzeiten getroffene Festlegungen und häufig eine Finanzierung der eigenen Bestattung — entlastet die Angehörigen fachlich und finanziell.
Betreuungsverfügungmehr →
Legt fest, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird — das dritte Vorsorgedokument neben Vollmacht und Patientenverfügung.

D

Diamantbestattung
Umwandlung eines Teils der Kremationsasche in einen synthetischen Diamanten — in Deutschland nicht erlaubt, wird über Anbieter im Ausland (z. B. Schweiz) organisiert.
Digitaler Nachlassmehr →
Alle Online-Konten, Verträge und Daten einer verstorbenen Person. Ohne Regelung müssen Angehörige mühsam Zugänge klären und Verträge kündigen.

E

Einäscherung
Verbrennung des Leichnams im Krematorium (Kremation). In Deutschland ist dafür eine zweite Leichenschau vorgeschrieben.
Einbalsamierung
Konservierende Behandlung des Leichnams, etwa für lange Überführungen oder offene Aufbahrungen — in Deutschland selten, bei Auslandsüberführungen teils vorgeschrieben.
Erbausschlagungmehr →
Der Verzicht auf ein Erbe, meist bei überschuldetem Nachlass. Frist: sechs Wochen ab Kenntnis, per notariell beglaubigter Erklärung oder beim Nachlassgericht.
Erbengemeinschaftmehr →
Entsteht automatisch, wenn mehrere Personen erben: Alle verwalten den Nachlass nur gemeinsam, jede Verfügung braucht Einigkeit — die häufigste Quelle für Erbstreit.
Erbfolgemehr →
Die gesetzlich festgelegte Reihenfolge, wer erbt, wenn kein Testament vorliegt (§§ 1924 ff. BGB). Ehegatten und Kinder stehen vorn.
Erbschein
Amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht. Er wird oft für Banken und Grundbuchämter benötigt, ist aber nicht immer zwingend.
Erdbestattungmehr →
Klassische Beisetzung des Sarges in einem Erdgrab auf dem Friedhof, meist mit einer Liegezeit von 20–30 Jahren.
Exhumierung
Die Ausbettung eines Leichnams oder einer Urne aus dem Grab — nur mit behördlicher Genehmigung, etwa für eine Umbettung oder auf gerichtliche Anordnung.

F

Feuerbestattungmehr →
Einäscherung mit anschließender Beisetzung der Urne — im Urnengrab, in der Urnenwand oder als Grundlage für See- und Baumbestattung.
Friedhofssatzung
Das Ortsrecht des Friedhofs: Sie regelt Grabarten, Gebühren, Liegezeiten und sogar, welche Grabsteine und Bepflanzungen erlaubt sind — vor dem Steinkauf lesen.
Friedhofszwang
Die in Deutschland geltende Regel, dass Leichname und in der Regel auch Urnen nur auf einem Friedhof (oder ausgewiesenen Bestattungsort) beigesetzt werden dürfen.
Friedwaldmehr →
Markenname für einen Bestattungswald, in dem Urnen an Bäumen beigesetzt werden. Gattungsbegriff: Bestattungswald.

G

Grabnutzungsrecht
Das befristete Recht, eine Grabstätte zu nutzen. Es wird für die Liegezeit erworben und kann meist verlängert werden — die Gebühren zahlen die Angehörigen.
Gruft
Gemauerte, oberirdisch begehbare oder unterirdische Grabkammer, in der Särge beigesetzt werden — heute selten und teuer.

H

Hospiz
Einrichtung zur Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen mit dem Ziel, die letzte Lebenszeit würdevoll und möglichst schmerzfrei zu gestalten.
Hygienische Versorgung
Die fachgerechte Grundversorgung der verstorbenen Person durch den Bestatter: Waschen, Ankleiden, Einbetten — Grundlage jeder würdigen Aufbahrung.

K

Kolumbarium
Auch Columbarium: Urnenwand mit einzelnen, verschließbaren Kammern. Sie erspart die Grabpflege und steht oft in einer Halle oder an einer Friedhofsmauer.
Kremation
Anderes Wort für die Einäscherung des Leichnams im Krematorium.

L

Leichenpass
Amtliches Dokument für die Überführung eines Leichnams über Ländergrenzen. Ohne ihn lässt kein Land den Transport passieren.
Leichenschau
Ärztliche Untersuchung nach dem Tod zur Feststellung von Tod, Zeitpunkt und Ursache. Ergebnis ist der Totenschein.
Liegezeit
Die Mindestruhezeit, die ein Grab belegt bleibt, bevor es neu vergeben werden darf — je nach Boden und Friedhof meist 15–30 Jahre.

N

Nachlass
Das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die eine verstorbene Person hinterlässt. Er geht mit dem Tod auf die Erben über.
Nachlassgericht
Abteilung des Amtsgerichts, die für Testamente, Erbscheine und Nachlassangelegenheiten zuständig ist. Ein Testament wird hier eröffnet.
Nottestamentmehr →
Testament in Todesgefahr: vor drei Zeugen oder dem Bürgermeister errichtet (§§ 2249–2250 BGB). Es verliert seine Gültigkeit, wenn der Erblasser drei Monate überlebt.

O

Obduktion
Die innere Leichenschau zur Klärung der Todesursache — angeordnet von Staatsanwaltschaft oder mit Einwilligung der Angehörigen (klinische Obduktion).

P

Palliativversorgungmehr →
Medizinische und pflegerische Begleitung am Lebensende mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern statt zu heilen — ambulant (SAPV) oder stationär.
Patientenverfügungmehr →
Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen man im Fall der Einwilligungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt (§ 1827 BGB).
Pflichtteilmehr →
Der Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen auch gegen ein Testament zusteht — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

R

Reerdigung
Neues Bestattungsverfahren, bei dem der Körper in etwa 40 Tagen zu Erde transformiert wird — bisher nur in einzelnen Bundesländern im Pilotbetrieb.
Reihengrab
Grabstätte, die der Reihe nach vergeben wird: günstiger als ein Wahlgrab, aber ohne freie Platzwahl und ohne Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit.
Requiem
Die katholische Totenmesse — Trauergottesdienst mit Eucharistiefeier, oft am Tag der Beisetzung.
Ruheforstmehr →
Markenname für einen Bestattungswald (Gattungsbegriff: Bestattungswald), in dem Urnen naturnah an Bäumen beigesetzt werden.
Ruhezeit
Andere Bezeichnung für die Liegezeit: die gesetzlich vorgeschriebene Zeit, die ein Grab unangetastet bleiben muss.

S

Sargpflichtmehr →
Grundsatz vieler Bestattungsgesetze, dass Erdbestattungen im Sarg erfolgen. Mehrere Bundesländer erlauben inzwischen Ausnahmen, etwa die Bestattung im Leichentuch aus religiösen Gründen.
Schamottstein
Feuerfester Stein mit eingeprägter Nummer, der den Sarg durch die Einäscherung begleitet — er stellt sicher, dass die Asche zweifelsfrei zugeordnet wird.
Schmuckurne
Die äußere, gestaltete Urne, in die die Aschekapsel eingesetzt wird — sie bestimmt das Erscheinungsbild bei der Beisetzung.
Seebestattungmehr →
Beisetzung der Asche in einer wasserlöslichen Urne auf See (meist Nord- oder Ostsee). Die Position wird in einer Seekarte vermerkt.
Sorgerechtsverfügungmehr →
Festlegung der Eltern, wer im Fall ihres Todes das Sorgerecht für minderjährige Kinder erhalten soll (§ 1782 BGB).
Sozialbestattungmehr →
Übernimmt das Sozialamt, wenn die Bestattungspflichtigen die Kosten nachweislich nicht tragen können (§ 74 SGB XII) — eine würdige, einfache Bestattung.
Sterbebegleitungmehr →
Die Begleitung eines Menschen in seiner letzten Lebensphase — durch Angehörige, ambulante Hospizdienste oder Palliativteams.
Sterbegeldmehr →
Leistung zur Deckung der Bestattungskosten. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt es seit 2004 nicht mehr — heute meist über eine private Sterbegeldversicherung.
Sterbegeldversicherungmehr →
Versicherung, die im Todesfall eine feste Summe für die Bestattung auszahlt — mit Gesundheitsfragen oft bis ins hohe Alter abschließbar.
Sterbeurkunde
Vom Standesamt ausgestellte Urkunde über den Tod. Sie wird für Versicherungen, Renten und Nachlass benötigt — gleich mehrere Ausfertigungen anfordern.
Sterbevierteljahrmehr →
Nach dem Tod eines Ehepartners zahlt die Rentenversicherung drei Monate lang dessen volle Rente an die Witwe oder den Witwer weiter — der Antrag lohnt sich schnell.
Streuwiesemehr →
Friedhofsfläche, auf der die Asche verstreut wird — anonym oder halbanonym. In Deutschland nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

T

Testamentmehr →
Letztwillige Verfügung, mit der man selbst bestimmt, wer was erbt. Handschriftlich oder notariell — ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Thanatopraxie
Die moderne hygienische Versorgung und Herrichtung Verstorbener, etwa für eine offene Aufbahrung — ausgeübt von speziell ausgebildeten Thanatopraktikern.
Totenfürsorge
Das Recht und die Pflicht, über Bestattung und letzte Ruhe zu bestimmen. Es liegt zuerst beim erklärten Willen der verstorbenen Person, dann bei den nächsten Angehörigen.
Totenscheinmehr →
Auch Todesbescheinigung: das ärztliche Dokument aus der Leichenschau. Es ist Voraussetzung für die Sterbeurkunde und alle weiteren Schritte.
Trauerjahr
Traditionell das Jahr der Trauer nach einem Todesfall. Rechtlich folgenlos, für viele Familien aber ein wichtiger Rahmen für Gedenktage und Grabgestaltung.
Trauerredner
Person, die eine freie, nicht konfessionsgebundene Trauerrede hält und die Feier gestaltet — zunehmend gefragt bei weltlichen Abschieden.
Treuhandkontomehr →
Zweckgebundene Hinterlegung von Bestattungsvorsorge-Geld bei einer Treuhandgesellschaft — insolvenzsicher und vom Sozialamt als Schonvermögen geschützt.

U

Umbettung
Die Verlegung von Sarg oder Urne in ein anderes Grab — genehmigungspflichtig und meist nur aus wichtigem Grund möglich.
Urnengrab
Grabstätte für eine oder mehrere Urnen. Es ist kleiner und pflegeleichter als ein Erdgrab.

V

Verfügung von Todes wegenmehr →
Der juristische Oberbegriff für Testament und Erbvertrag — jede Anordnung, die erst mit dem Tod wirksam wird.
Vermächtnismehr →
Wendet einer Person einen einzelnen Gegenstand oder Betrag zu, ohne sie zum Erben zu machen — der Vermächtnisnehmer haftet nicht für Nachlassschulden.
Vorsorgevollmachtmehr →
Vollmacht, mit der man eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Ernstfall für einen zu handeln — und so eine gerichtliche Betreuung vermeidet.

W

Wahlgrab
Grabstätte, deren Lage man selbst wählt und deren Nutzungsrecht verlängerbar ist — anders als das zugeteilte Reihengrab.
Waldbestattungmehr →
Sammelbegriff für die Beisetzung in einem Bestattungswald — siehe Baumbestattung.

Z

Zentrales Vorsorgeregistermehr →
Register der Bundesnotarkammer, in dem Vollmachten und Verfügungen registriert werden — Betreuungsgerichte fragen es ab, bevor sie einen Betreuer bestellen.
Zweite Leichenschau
Zusätzliche ärztliche Untersuchung vor jeder Einäscherung, um eine nicht natürliche Todesursache auszuschließen. Sie verursacht Zusatzkosten.

Die Erklärungen sind allgemein verständlich gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtsstand 2026; die Bestattungsgesetze sind Ländersache, deshalb sind Details regional unterschiedlich.