Lexikon
Bestattungslexikon A–Z
Was bedeutet eigentlich Kolumbarium, Pflichtteil oder zweite Leichenschau? Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Bestattung, Trauer und Vorsorge — kurz und verständlich erklärt.
A
- Anonyme Bestattungmehr →
- Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne Namensnennung; die genaue Grabstelle bleibt den Angehörigen unbekannt. Die günstigste, aber unumkehrbare Variante.
- Aschekapsel
- Metallkapsel, in der die Asche nach der Einäscherung aufbewahrt wird. Sie kommt in die Schmuckurne, die beigesetzt wird.
- Aufbahrung
- Das öffentliche oder private Aufstellen des offenen oder geschlossenen Sarges, damit Angehörige in Ruhe Abschied nehmen können.
- Aussegnung
- Kurze Andacht am Sterbeort oder in der Friedhofskapelle, bevor die verstorbene Person überführt wird — ein alter Brauch, den viele Pfarrämter auf Wunsch übernehmen.
B
- Baumbestattungmehr →
- Beisetzung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes in einem Bestattungswald (z. B. FriedWald, RuheForst).
- Beisetzung
- Das Einbringen von Sarg oder Urne in die Grabstätte — der formale Kern jeder Bestattung.
- Bestattungsgesetzmehr →
- Bestattungsrecht ist Ländersache: Jedes Bundesland regelt Fristen, Sargpflicht, Friedhofszwang und Totenschein selbst — mit teils deutlichen Unterschieden.
- Bestattungspflicht
- Die gesetzliche Pflicht naher Angehöriger, für die Bestattung zu sorgen. Sie ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.
- Bestattungsverfügungmehr →
- Schriftliche Festlegung der eigenen Bestattungswünsche: Art, Ort, Ablauf. Sie bindet die Angehörigen und gehört NICHT ins Testament, das oft erst nach der Beisetzung geöffnet wird.
- Bestattungsvorsorgemehr →
- Zu Lebzeiten getroffene Festlegungen und häufig eine Finanzierung der eigenen Bestattung — entlastet die Angehörigen fachlich und finanziell.
- Betreuungsverfügungmehr →
- Legt fest, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird — das dritte Vorsorgedokument neben Vollmacht und Patientenverfügung.
D
- Diamantbestattung
- Umwandlung eines Teils der Kremationsasche in einen synthetischen Diamanten — in Deutschland nicht erlaubt, wird über Anbieter im Ausland (z. B. Schweiz) organisiert.
- Digitaler Nachlassmehr →
- Alle Online-Konten, Verträge und Daten einer verstorbenen Person. Ohne Regelung müssen Angehörige mühsam Zugänge klären und Verträge kündigen.
E
- Einäscherung
- Verbrennung des Leichnams im Krematorium (Kremation). In Deutschland ist dafür eine zweite Leichenschau vorgeschrieben.
- Einbalsamierung
- Konservierende Behandlung des Leichnams, etwa für lange Überführungen oder offene Aufbahrungen — in Deutschland selten, bei Auslandsüberführungen teils vorgeschrieben.
- Erbausschlagungmehr →
- Der Verzicht auf ein Erbe, meist bei überschuldetem Nachlass. Frist: sechs Wochen ab Kenntnis, per notariell beglaubigter Erklärung oder beim Nachlassgericht.
- Erbengemeinschaftmehr →
- Entsteht automatisch, wenn mehrere Personen erben: Alle verwalten den Nachlass nur gemeinsam, jede Verfügung braucht Einigkeit — die häufigste Quelle für Erbstreit.
- Erbfolgemehr →
- Die gesetzlich festgelegte Reihenfolge, wer erbt, wenn kein Testament vorliegt (§§ 1924 ff. BGB). Ehegatten und Kinder stehen vorn.
- Erbschein
- Amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht. Er wird oft für Banken und Grundbuchämter benötigt, ist aber nicht immer zwingend.
- Erdbestattungmehr →
- Klassische Beisetzung des Sarges in einem Erdgrab auf dem Friedhof, meist mit einer Liegezeit von 20–30 Jahren.
- Exhumierung
- Die Ausbettung eines Leichnams oder einer Urne aus dem Grab — nur mit behördlicher Genehmigung, etwa für eine Umbettung oder auf gerichtliche Anordnung.
F
- Feuerbestattungmehr →
- Einäscherung mit anschließender Beisetzung der Urne — im Urnengrab, in der Urnenwand oder als Grundlage für See- und Baumbestattung.
- Friedhofssatzung
- Das Ortsrecht des Friedhofs: Sie regelt Grabarten, Gebühren, Liegezeiten und sogar, welche Grabsteine und Bepflanzungen erlaubt sind — vor dem Steinkauf lesen.
- Friedhofszwang
- Die in Deutschland geltende Regel, dass Leichname und in der Regel auch Urnen nur auf einem Friedhof (oder ausgewiesenen Bestattungsort) beigesetzt werden dürfen.
- Friedwaldmehr →
- Markenname für einen Bestattungswald, in dem Urnen an Bäumen beigesetzt werden. Gattungsbegriff: Bestattungswald.
G
- Grabnutzungsrecht
- Das befristete Recht, eine Grabstätte zu nutzen. Es wird für die Liegezeit erworben und kann meist verlängert werden — die Gebühren zahlen die Angehörigen.
- Gruft
- Gemauerte, oberirdisch begehbare oder unterirdische Grabkammer, in der Särge beigesetzt werden — heute selten und teuer.
H
- Hospiz
- Einrichtung zur Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen mit dem Ziel, die letzte Lebenszeit würdevoll und möglichst schmerzfrei zu gestalten.
- Hygienische Versorgung
- Die fachgerechte Grundversorgung der verstorbenen Person durch den Bestatter: Waschen, Ankleiden, Einbetten — Grundlage jeder würdigen Aufbahrung.
K
- Kolumbarium
- Auch Columbarium: Urnenwand mit einzelnen, verschließbaren Kammern. Sie erspart die Grabpflege und steht oft in einer Halle oder an einer Friedhofsmauer.
- Kremation
- Anderes Wort für die Einäscherung des Leichnams im Krematorium.
L
- Leichenpass
- Amtliches Dokument für die Überführung eines Leichnams über Ländergrenzen. Ohne ihn lässt kein Land den Transport passieren.
- Leichenschau
- Ärztliche Untersuchung nach dem Tod zur Feststellung von Tod, Zeitpunkt und Ursache. Ergebnis ist der Totenschein.
- Liegezeit
- Die Mindestruhezeit, die ein Grab belegt bleibt, bevor es neu vergeben werden darf — je nach Boden und Friedhof meist 15–30 Jahre.
N
- Nachlass
- Das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die eine verstorbene Person hinterlässt. Er geht mit dem Tod auf die Erben über.
- Nachlassgericht
- Abteilung des Amtsgerichts, die für Testamente, Erbscheine und Nachlassangelegenheiten zuständig ist. Ein Testament wird hier eröffnet.
- Nottestamentmehr →
- Testament in Todesgefahr: vor drei Zeugen oder dem Bürgermeister errichtet (§§ 2249–2250 BGB). Es verliert seine Gültigkeit, wenn der Erblasser drei Monate überlebt.
O
- Obduktion
- Die innere Leichenschau zur Klärung der Todesursache — angeordnet von Staatsanwaltschaft oder mit Einwilligung der Angehörigen (klinische Obduktion).
P
- Palliativversorgungmehr →
- Medizinische und pflegerische Begleitung am Lebensende mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern statt zu heilen — ambulant (SAPV) oder stationär.
- Patientenverfügungmehr →
- Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen man im Fall der Einwilligungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt (§ 1827 BGB).
- Pflichtteilmehr →
- Der Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen auch gegen ein Testament zusteht — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
R
- Reerdigung
- Neues Bestattungsverfahren, bei dem der Körper in etwa 40 Tagen zu Erde transformiert wird — bisher nur in einzelnen Bundesländern im Pilotbetrieb.
- Reihengrab
- Grabstätte, die der Reihe nach vergeben wird: günstiger als ein Wahlgrab, aber ohne freie Platzwahl und ohne Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit.
- Requiem
- Die katholische Totenmesse — Trauergottesdienst mit Eucharistiefeier, oft am Tag der Beisetzung.
- Ruheforstmehr →
- Markenname für einen Bestattungswald (Gattungsbegriff: Bestattungswald), in dem Urnen naturnah an Bäumen beigesetzt werden.
- Ruhezeit
- Andere Bezeichnung für die Liegezeit: die gesetzlich vorgeschriebene Zeit, die ein Grab unangetastet bleiben muss.
S
- Sargpflichtmehr →
- Grundsatz vieler Bestattungsgesetze, dass Erdbestattungen im Sarg erfolgen. Mehrere Bundesländer erlauben inzwischen Ausnahmen, etwa die Bestattung im Leichentuch aus religiösen Gründen.
- Schamottstein
- Feuerfester Stein mit eingeprägter Nummer, der den Sarg durch die Einäscherung begleitet — er stellt sicher, dass die Asche zweifelsfrei zugeordnet wird.
- Schmuckurne
- Die äußere, gestaltete Urne, in die die Aschekapsel eingesetzt wird — sie bestimmt das Erscheinungsbild bei der Beisetzung.
- Seebestattungmehr →
- Beisetzung der Asche in einer wasserlöslichen Urne auf See (meist Nord- oder Ostsee). Die Position wird in einer Seekarte vermerkt.
- Sorgerechtsverfügungmehr →
- Festlegung der Eltern, wer im Fall ihres Todes das Sorgerecht für minderjährige Kinder erhalten soll (§ 1782 BGB).
- Sozialbestattungmehr →
- Übernimmt das Sozialamt, wenn die Bestattungspflichtigen die Kosten nachweislich nicht tragen können (§ 74 SGB XII) — eine würdige, einfache Bestattung.
- Sterbebegleitungmehr →
- Die Begleitung eines Menschen in seiner letzten Lebensphase — durch Angehörige, ambulante Hospizdienste oder Palliativteams.
- Sterbegeldmehr →
- Leistung zur Deckung der Bestattungskosten. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt es seit 2004 nicht mehr — heute meist über eine private Sterbegeldversicherung.
- Sterbegeldversicherungmehr →
- Versicherung, die im Todesfall eine feste Summe für die Bestattung auszahlt — mit Gesundheitsfragen oft bis ins hohe Alter abschließbar.
- Sterbeurkunde
- Vom Standesamt ausgestellte Urkunde über den Tod. Sie wird für Versicherungen, Renten und Nachlass benötigt — gleich mehrere Ausfertigungen anfordern.
- Sterbevierteljahrmehr →
- Nach dem Tod eines Ehepartners zahlt die Rentenversicherung drei Monate lang dessen volle Rente an die Witwe oder den Witwer weiter — der Antrag lohnt sich schnell.
- Streuwiesemehr →
- Friedhofsfläche, auf der die Asche verstreut wird — anonym oder halbanonym. In Deutschland nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
T
- Testamentmehr →
- Letztwillige Verfügung, mit der man selbst bestimmt, wer was erbt. Handschriftlich oder notariell — ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
- Thanatopraxie
- Die moderne hygienische Versorgung und Herrichtung Verstorbener, etwa für eine offene Aufbahrung — ausgeübt von speziell ausgebildeten Thanatopraktikern.
- Totenfürsorge
- Das Recht und die Pflicht, über Bestattung und letzte Ruhe zu bestimmen. Es liegt zuerst beim erklärten Willen der verstorbenen Person, dann bei den nächsten Angehörigen.
- Totenscheinmehr →
- Auch Todesbescheinigung: das ärztliche Dokument aus der Leichenschau. Es ist Voraussetzung für die Sterbeurkunde und alle weiteren Schritte.
- Trauerjahr
- Traditionell das Jahr der Trauer nach einem Todesfall. Rechtlich folgenlos, für viele Familien aber ein wichtiger Rahmen für Gedenktage und Grabgestaltung.
- Trauerredner
- Person, die eine freie, nicht konfessionsgebundene Trauerrede hält und die Feier gestaltet — zunehmend gefragt bei weltlichen Abschieden.
- Treuhandkontomehr →
- Zweckgebundene Hinterlegung von Bestattungsvorsorge-Geld bei einer Treuhandgesellschaft — insolvenzsicher und vom Sozialamt als Schonvermögen geschützt.
U
- Umbettung
- Die Verlegung von Sarg oder Urne in ein anderes Grab — genehmigungspflichtig und meist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Urnengrab
- Grabstätte für eine oder mehrere Urnen. Es ist kleiner und pflegeleichter als ein Erdgrab.
V
- Verfügung von Todes wegenmehr →
- Der juristische Oberbegriff für Testament und Erbvertrag — jede Anordnung, die erst mit dem Tod wirksam wird.
- Vermächtnismehr →
- Wendet einer Person einen einzelnen Gegenstand oder Betrag zu, ohne sie zum Erben zu machen — der Vermächtnisnehmer haftet nicht für Nachlassschulden.
- Vorsorgevollmachtmehr →
- Vollmacht, mit der man eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Ernstfall für einen zu handeln — und so eine gerichtliche Betreuung vermeidet.
W
- Wahlgrab
- Grabstätte, deren Lage man selbst wählt und deren Nutzungsrecht verlängerbar ist — anders als das zugeteilte Reihengrab.
- Waldbestattungmehr →
- Sammelbegriff für die Beisetzung in einem Bestattungswald — siehe Baumbestattung.
Z
- Zentrales Vorsorgeregistermehr →
- Register der Bundesnotarkammer, in dem Vollmachten und Verfügungen registriert werden — Betreuungsgerichte fragen es ab, bevor sie einen Betreuer bestellen.
- Zweite Leichenschau
- Zusätzliche ärztliche Untersuchung vor jeder Einäscherung, um eine nicht natürliche Todesursache auszuschließen. Sie verursacht Zusatzkosten.
Die Erklärungen sind allgemein verständlich gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtsstand 2026; die Bestattungsgesetze sind Ländersache, deshalb sind Details regional unterschiedlich.