Bestattung & Geld

Bestattungsvorsorge

Sie legen zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll — und sichern das Geld dafür zweckgebunden. Ihre Familie muss dann weder raten, was Sie gewollt hätten, noch die Rechnung tragen. Beides zusammen ist das wohl fürsorglichste Dokument dieser Seite.

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Zwei Lasten, die Sie Ihrer Familie abnehmen können

Nach einem Todesfall muss die Familie innerhalb weniger Tage Entscheidungen treffen, über die nie gesprochen wurde: Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Sarg, welches Grab, welche Feier? Wer trauert, entscheidet unter Druck — und zahlt dann auch noch: Die Bestattungskosten tragen die Erben (§ 1968 BGB), oft fünfstellig.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag löst beides. Ihre Festlegungen sind verbindlich — auch über den Tod hinaus: Erben und Angehörige können den vereinbarten Ablauf nicht umstoßen; Ihr Wille geht ihren Wünschen vor. Und das hinterlegte Geld ist zweckgebunden: Es wird im Todesfall gegen Sterbeurkunde und Rechnung direkt an das ausführende Bestattungshaus ausgezahlt — die Familie sieht keine offene Rechnung, sondern eine geregelte.

§ 1968 BGB

ohne Vorsorge zahlen die Erben — die Rechnung trifft die Trauernden.

verbindlich

ist der Vorsorgevertrag über den Tod hinaus: Kein Erbe kann in den festgelegten Ablauf eingreifen.

geschützt

ist zweckgebundene Vorsorge in angemessenem Umfang auch vor dem Sozialamt — anders als freies Sparguthaben (ständige Rechtsprechung).

Was ein Vorsorgevertrag regelt — und wo das Geld wirklich liegt

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag mit einem Bestattungshaus Ihrer Wahl: Er hält fest, welche Bestattungsart, welche Leistungen und welchen Rahmen Sie wünschen — vom Sarg bis zur Trauerfeier, so detailliert oder offen, wie Sie möchten. Manche Häuser bieten eine Preisgarantie; dann trägt das Haus künftige Preissteigerungen, nicht Ihre Familie.

Die wichtigste Regel betrifft das Geld: Zahlen Sie nie größere Beträge direkt an das Bestattungsunternehmen — geht es insolvent, ist Ihre Vorsorge Teil der Insolvenzmasse. Der sichere Weg ist zweckgebundene Hinterlegung: ein Treuhandkonto (etwa der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand), ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder eine Sterbegeldversicherung. Die Treuhand zahlt im Todesfall gegen Sterbeurkunde und Rechnung aus — übrigens auch an ein anderes Bestattungshaus, falls die Familie am Ende ein anderes beauftragen muss; ein Restguthaben geht an die Erben.

Und eine Erfahrung aus der Praxis, die kaum jemand bedenkt: Benennen Sie Kontaktpersonen im Vertrag und informieren Sie Ihre Familie. Ein Vorsorgevertrag, von dem niemand weiß, läuft ins Leere — die Familie beauftragt ahnungslos ein anderes Haus und zahlt doppelt, während Ihr Geld beim Treuhänder liegt.

Für wen Bestattungsvorsorge gedacht ist

Wer die Familie finanziell schützen will

Das Geld ist da, zweckgebunden und sofort verfügbar — die Erben tragen nichts (§ 1968 BGB läuft ins Leere).

Alleinstehende

Wenn niemand da ist, der entscheiden könnte oder sollte, entscheidet Ihr Vertrag — bis ins Detail.

So gehen Sie vor

Häufige Fragen

Ist mein Geld beim Bestatter sicher?

Direkt beim Bestatter: nein — bei einer Insolvenz wäre es Teil der Insolvenzmasse. Deshalb gehört es zweckgebunden hinterlegt: Treuhandkonto, Sparbuch mit Sperrvermerk oder Sterbegeldversicherung. Dann ist es insolvenzfest und wird nur gegen Sterbeurkunde und Bestattungsrechnung ausgezahlt.

Ist die Vorsorge vor dem Sozialamt geschützt?

In angemessenem Umfang ja: Zweckgebundene Bestattungsvorsorge wird nach ständiger Rechtsprechung als Schonvermögen anerkannt und muss nicht für Pflege- oder Sozialkosten aufgebraucht werden. Entscheidend sind die Zweckbindung und ein angemessener Rahmen.

Können meine Erben den Vertrag ändern oder kündigen?

Nein — der Vorsorgevertrag ist verbindlich und gilt über den Tod hinaus. Ihr festgelegter Wille geht den Wünschen der Angehörigen vor. Genau das ist sein Zweck: Es gilt, was Sie bestimmt haben.

Was, wenn die Familie ein anderes Bestattungshaus beauftragt?

Das Treuhandguthaben ist nicht verloren: Es wird gegen Sterbeurkunde und Rechnung auch an das ausführende Haus ausgezahlt. Bleibt etwas übrig, geht es an die Erben. Trotzdem gilt: Wer die Familie einweiht, erspart ihr den Umweg.

Was passiert bei einer Preisgarantie mit steigenden Preisen?

Mit Garantie trägt das Bestattungshaus die Differenz — es bleibt an den vereinbarten Preis gebunden. Ohne Garantie zahlt die Familie nach oder der Umfang wird angepasst. Fragen Sie ausdrücklich danach; es ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Angeboten.

Woher weiß meine Familie im Ernstfall von dem Vertrag?

Nur von Ihnen: benannte Kontaktpersonen im Vertrag, ein Hinweis bei den wichtigen Unterlagen — und am besten ein Eintrag im Tresor, den Ihre Vertrauensperson im Ernstfall einsehen kann.

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